Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, brauchen Banken und andere Finanzierungspartner ein Sanierungsgutachten, um weitere Mittel rechtssicher zur Verfügung stellen oder über Sanierungsmaßnahmen entscheiden zu können. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu im Standard S6 die Anforderungen an ein Sanierungsgutachten definiert. Dieser Standard hat sich in der Praxis etabliert und ist von allen Beteiligten im Sanierungsprozess anerkannt. Neben dem IDW-Standard muss ein Sanierungsgutachten auch die neueste BGH-Rechtssprechung berücksichtigen. Ein Sanierungskonzept ist notwendig, um die Finanzierung der nächsten Jahre zu strukturieren und das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Ein durch CENTUROS erstelltes Sanierungsgutachten dient nicht nur der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern bietet dem Unternehmen einen erheblichen Mehrwert durch unsere umfangreichen Analysen und praxisnahen Handlungsempfehlungen. Ferner prüfen wir bei fortgeschrittenem Krisenstadium, ob Insolvenzantraggründe vorliegen. Diese Überprüfung hilft bei der Vermeidung von Haftungsrisiken der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Beim Gutachten nach IDW S11 wird verbindlich eingeschätzt, ob eine Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) und/oder eine Überschuldung (§19 InsO) des Unternehmens vorliegt.
Das Unternehmen kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und es besteht nicht nur eine temporäre Zahlungsstockung.
Insolvenzantragspflicht
Die Planung des Unternehmens zeigt auf, dass künftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können. Es besteht keine akute Zahlungsunfähigkeit.
Insolvenzantragsrecht
Die Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigen das Vermögen und es besteht keine positive Fortbestehungsprognose. Die Vermögensgegenstände werden zu Liquidationswerten angesetzt.
Insolvenzantragspflicht