Stellungnahmen & Gutachten

IDW S6 & Co. –
Warum das Ganze?

Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, brauchen Banken und andere Finanzierungspartner ein Sanierungsgutachten, um weitere Mittel rechtssicher zur Verfügung stellen oder über Sanierungsmaßnahmen entscheiden zu können. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu im Standard S6 die Anforderungen an ein Sanierungsgutachten definiert. Dieser Standard hat sich in der Praxis etabliert und ist von allen Beteiligten im Sanierungsprozess anerkannt. Neben dem IDW-Standard muss ein Sanierungsgutachten auch die neueste BGH-Rechtssprechung berücksichtigen. Ein Sanierungskonzept ist notwendig, um die Finanzierung der nächsten Jahre zu strukturieren und das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Ein durch CENTUROS erstelltes Sanierungsgutachten dient nicht nur der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern bietet dem Unternehmen einen erheblichen Mehrwert durch unsere umfangreichen Analysen und praxisnahen Handlungsempfehlungen. Ferner prüfen wir bei fortgeschrittenem Krisenstadium, ob Insolvenzantraggründe vorliegen. Diese Überprüfung hilft bei der Vermeidung von Haftungsrisiken der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Beim Gutachten nach IDW S11 wird verbindlich eingeschätzt, ob eine Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) und/oder eine Überschuldung (§19 InsO) des Unternehmens vorliegt.

Was gilt es zu prüfen?

Zahlungsunfähigkeit

Das Unternehmen kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und es besteht nicht nur eine temporäre Zahlungsstockung.

Insolvenzantragspflicht

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die Planung des Unternehmens zeigt auf, dass künftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können. Es besteht keine akute Zahlungsunfähigkeit.

Insolvenzantragsrecht

Überschuldung

Die Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigen das Vermögen und es besteht keine positive Fortbestehungsprognose. Die Vermögensgegenstände werden zu Liquidationswerten angesetzt.

Insolvenzantragspflicht

Typisches Vorgehen bei
fortgeschrittenem Krisenstadium

  1. Analyse Vermögens-, Finanz-
    und Ertragslage

    • Analyse historischer Finanzdaten
    • Analyse von Einmaleffekten und Normalisierung der Ertrags- und Finanzsituation
    • Working-Capital-Analyse
  2. Tragfähigkeitsprüfung Geschäftsmodell

    • Umwelt-, Branchen und Kundenanalyse
    • Standortbestimmung des Unternehmens im Markt
    • Identifikation der Krisenursachen und Potentiale
    • Ableitung Sanierungsstrategie und Leitbild des sanierten Unternehmens
  3. Digitalisierungscheck

    • Qualität und Quantität von Datenmodell
    • Smarte Produktion
    • Smarte Produkte
    • Smarte Prozesse
    • Open minded Digitalisierungskultur
  4. Verprobung Unternehmensplanung

    • Integrierte Unternehmensplanung verproben/ableiten
    • Aufbereitung kundenspezifisches Planungstool
    • Darstellung der Maßnahmen und des Umsetzungsstands
    • Analyse der geplanten Ergebnis- und Liquiditätseffekte zur Realisierung der Ergebnisziele
    • Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Kennzahlen auf Ertrags- und Liquiditätssituation (Szenarien)
    • Aussagen zu den Formalkriterien
  5. Umsetzung

    • Implementierung agiles Projektmanagement-Tool
    • Aktive Unterstützung und Steuerung der Maßnahmenumsetzung (ggf. Stellung eines CROs)
    • Aufbau Fortschrittscontrolling und finanzwirtschaftliche Abweichungsanalysen

Welche Gutachten-
typen gibt es?

Fortbestehensprognose

Der Begriff Fortbestehensprognose ist insolvenzrechtlich geprägt und zielt auf die Finanzkraft eines Unternehmens ab. Der Prognosezeitraum umfasst das laufende und folgende Geschäftsjahr. Eine positive Aussage zur Fortbestehensprognose kann getroffen werden, wenn im Betrachtungszeitraum alle Zahlungsverpflichtungen fristengerecht bedient werden können. Wird die mittelfristige Überlebensfähigkeit des Unternehmens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit prognostiziert, tritt trotz rechnerischer Unterdeckung des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten keine insolvenzrechtliche Überschuldung ein.

Fortführungsprognose

Die handelsrechtliche Fortführungsprognose nach §252 des HGB besagt, dass von der Fortführung eines Unternehmens (Going-Concern) auszugehen ist, wenn es nachhaltig Gewinne erzielen konnte, ausreichend Liquidität zur Verfügung steht und keine Überschuldung droht. Wenn einer dieser Kriterien nicht vorliegt oder andere bestandsgefährdeten Risiken bestehen, muss eine integrierte Unternehmensplanung (min. 12 Monate) erstellt werden. Diese muss geeignete Maßnahmen beinhalten, mit denen im Prognosezeitraum Insolvenzantragsgründe vermieden und nachhaltige Gewinne erzielt werden können.

Sanierungsgutachten

Für die Erfüllung der Sanierungsfähigkeit muss ein Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den notwendigen Ressourcen (Management, Produkte, Technologien etc.) in einem angemessenen Zeitraum die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu erlangen. In diesem Zeitraum muss eine branchentypische Ertragskraft erreicht werden. Weiter muss die Zahlungsfähigkeit im Zeitraum der Sanierung sichergestellt sein. Hierfür erstellen wir ein Sanierungsgutachten mit konkreten Maßnahmen. Erfolgreiche Sanierungen zeichnen sich dadurch aus, dass Unternehmen wieder attraktiv für externe Kapitalgeber sind.